TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
Unsere Software hat keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), da das Programm weder eine elektronische Registrierkasse noch ein PC-gestütztes Kassensystem ist. In miya ist keine Funktion integriert, die einer elektronischen Kasse im Sinne der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gleichkommt. Das bedeutet, unser System bietet keine Funktionen für einen Tagesabschluss oder ähnliche automatisierte Prozesse, wie sie von zertifizierten Kassensystemen gefordert werden.
Wenn Du in Deiner Praxis eine Registrierkasse im Einsatz hast, muss diese die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erfüllen und auch eine TSE haben. Solltest Du keine Registrierkasse nutzen, führst Du vermutlich eine sogenannte "offene Ladenkasse", z. B. um Zuzahlungen zu kassieren. Bespreche dies auf jeden Fall mit Deinem Steuerberater. Auch ab 2020 gibt es keine Pflicht, eine elektronische Kasse einzusetzen, die Führung einer offenen Ladenkasse ist also weiterhin erlaubt.
Im Fall der offenen Ladenkasse muss täglich ein Kassenbericht geführt werden, der es ermöglicht, dass die Tageseinnahmen rechnerisch ermittelt werden. Die Finanzbehörden haben nämlich jederzeit das Recht eine unangekündigten Kassen-Nachschau durchzuführen.
miya zählt außerdem nicht als Buchhaltungssystem. Es handelt sich um ein sogenanntes Vorsystem.
Wir möchten betonen, dass wir Dich nicht von der Pflicht einer ordnungsgemäßen Kassenführung entbinden. Als Hebamme bist Du weiterhin für die korrekte und nachvollziehbare Erfassung all Deiner Einnahmen und Ausgaben verantwortlich.
Eine alleinige Führung Deiner Kasse über miya wäre im Allgemeinen nicht ausreichend, um den Anforderungen an eine gesetzeskonforme Kassenführung zu entsprechen. Die in miya geführten Protokolle können eine wertvolle Ergänzung sein, ersetzen jedoch nicht die detaillierte und vollständige Dokumentation, die beispielsweise bei einer offenen Ladenkasse durch einen täglichen Kassenbericht notwendig ist.
Wir empfehlen Dir daher dringend, Dich bei Fragen zur Kassenführung und den damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen immer mit Deinem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Er kann Dich individuell beraten und sicherstellen, dass Deine Buchführung den aktuellen Vorschriften entspricht.